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Urheberrecht
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Bilder
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OS-Plattform
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten („OS-Plattform“) zwischen Unternehmern und Verbrauchern eingerichtet. Die OS-Plattform ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vor der Entnahme des Abstrichs erfolgt eine Identitätsprüfung anhand des Identifikationsdokuments, welches die zu testende Person für die Testergebnisbescheinigung benannt hat (z.B. Reisepass). Die Korrektheit der Angaben ist zu Prüfen.
Ansprüche der zu testende Person auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere Schäden (wie z.B. Blutungen der Nasenschleimhaut oder kleinere durch die Probeentnahme entstandenen Läsionen etc.) wegen einer verzögerten Befundübermittlung, eines fehlerhaften Testergebnisses oder weil der übersandte Befund von bestimmten Stellen, vor allem Behörden, in Deutschland oder in einem Zielland nicht anerkannt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt zugunsten des Anbieters sowie des Labors und deren jeweilige gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Kann der Anbieter die Leistung aufgrund eines eigenen Verschuldens zu dem vereinbarten Termin nicht erbringen, kann die zu testende Person wählen, ob die Leistung zu einem anderen Termin erbracht werden soll oder ob er von dem Vertrag gegen Erstattung der Vergütung zurücktritt.
Der Vertrag zwischen Patient und Anbieter bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. An die Stelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.
Bitte beachten Sie, dass unser COV19BIKE in Spitzenzeiten sehr ausgelastet sein kann, und dass der Termin sich um eine kurze Zeit verschieben kann. Rechnen Sie daher bitte mit ausreichend zusätzlicher Wartezeit für Ihren Besuch.
Sobald ein Testergebnis vorliegt, erhalten Sie das Testergebnis über die Corona-Warn-App, als pdf per E-Mail.
Bei einem positiven Ergebnis erhalten Sie zusätzliche weitere Verhaltensanweisungen der Bayrischen Staatsregierung.
Bedingungen für den sog. Antigen-Schnelltest
Der Patient stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase und/oder Rachen eingeführten Teststäbchens zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 15--20 Minuten nach der Entnahme des Abstrichs vor. Verzögerungen in Einzelfällen sind dabei jedoch möglich, sodass eine Befundübermittlung innerhalb dieses Zeitraumes nicht garantiert werden kann. Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die Analyse Ihrer Abstrichprobe bis zu einem/r bestimmten Datum/Uhrzeit durchgeführt wird und/oder dass die Testergebnisse bis zu einem bestimmten/r Datum/Uhrzeit zur Verfügung stehen. Sollten Sie Ihr Testergebnis nach 1 Stunde noch nicht erhalten haben oder Fragen zu Ihrem Befund haben, wenden Sie sich bitte an [email protected]
Im Falle eines positiven Ergebnisses des Schnelltest verpflichtet sich der Patient, unverzüglich einen PCR-Test durchführen zu lassen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Für den Fall eines positiven Testergebnis wird dieses Testergebnis inkl. der im Rahmen der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet.
Die Kosten des Tests trägt der Bund, solange das Angebot der Regierung für kostenlose Bürgertests gilt. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung ist nicht möglich bzw. wird so lange die kostenlosen Tests möglich sind nicht benötigt.
Ein negatives Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer Covid-19-Infektion, sondern stellt nur den Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Testdurchführung dar. Über die Sensitivität, die Spezifität und die Art des verwendeten Tests liegen Informationen bereit.
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