Preise
0 Euro
Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alter: Kinder bis 5 Jahre
- Schwangerschaft: Schwangere im ersten Trimester
- Keine Impfung: Personen, die sich nicht impfen lassen können
- Studienteilnehmer: Teilnehmer an medizinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus
- Freitestung: Personen mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion, wenn der Test zur Freistellung erforderlich ist
- Kontaktperson in Haushalt: Haushaltsangehörige einer infizierten Person
- Besuch von medizinischen Einrichtungen: Bewohner, Patienten, Besucher und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeheimen, REHA und ähnlichen Einrichtungen
- Eingliederungshilfe: Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe
3 Euro
- Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen,
- Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
- Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).
Achtung:
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z.B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
9 Euro
Ich möchte sichergehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Wenn Sie keinen der nebenstehenden genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum regelmäßig weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.