Preise

0 Euro

Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Alter: Kinder bis 5 Jahre
  • Schwangerschaft: Schwangere im ersten Trimester
  • Keine Impfung: Personen, die sich nicht impfen lassen können
  • Studienteilnehmer: Teilnehmer an medizinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus
  • Freitestung: Personen mit einer nachgewiesenen Corona-Infektion, wenn der Test zur Freistellung erforderlich ist
  • Kontaktperson in Haushalt: Haushaltsangehörige einer infizierten Person
  • Besuch von medizinischen Einrichtungen: Bewohner, Patienten, Besucher und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Pflegeheimen, REHA und ähnlichen Einrichtungen
  • Eingliederungshilfe: Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe

3 Euro

  • Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen, 
  • Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen) 
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“). 


Achtung:
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z.B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird. 


9 Euro

Ich möchte sichergehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen? 

Wenn Sie keinen der nebenstehenden genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum regelmäßig weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden. 


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